In diesem gesamten Bereich konnten seit Gründung der Stiftung in allen Kirchenkreisen Projekte gefördert werden:

Auszug aus § 2 der Satzung der Kirchlichen Stiftung Kunst- und Kulturgut
(1) Zweck der Stiftung ist es, Vorhaben zum Erhalt, zur Konservierung und zur Restaurierung kirchlichen Kunst- und Kulturgutes in der Kirchenprovinz Sachsen zu fördern. Die Stiftung soll in der Regel außerhalb der staatlichen Programme tätig werden; sie kann diese ergänzen, wo dieses den für die Denkmalpflege zuständigen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Institutionen nicht möglich ist. Die Stiftung soll den Gedanken der Bewahrung kirchlichen Kunst- und Kulturgutes breiten Kreisen der Bevölkerung vermitteln und möglichst viele Menschen zur Unterstützung gewinnen. Sie will insbesondere da helfen, wo dies anderen Stiftungen nicht möglich ist.
Quelle:
AMTSBLATT der evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 15. Mai 2002 |